Die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt ist für uns als Stadt ein zentrales Anliegen. Sie trägt dazu bei, bestehende Strukturen zu hinterfragen, Maßnahmen zur Förderung von Gleichberechtigung zu entwickeln und die nachhaltige Umsetzung entsprechender Programme in unserer Verwaltung voranzutreiben.
Als Gleichstellungsbeauftragte umfasst Ihr Aufgabengebiet im Wesentlichen die:
- Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des „Gesetzes der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg“
- Erstellung von Konzepten und Berichten zur Förderung der Chancengleichheit
- Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
- Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen und Vorhaben auf Gleichstellungsrelevanz
- Beratung und Ansprechperson für und von Mitarbeitenden
- Mitwirkung bei der Personalauswahl sowie bei Personalentwicklungsprozessen